Geschäftsvisum und Arbeitsvisum

Fragen zum Thema Geschäftsvisum in Deutschland - erklärt von Rechtsanwalt Thomas Krautzig aus Berlin.

Ein gültiges Geschäftsvisum oder Arbeitsvisum muss für jede Einreise eines Ausländers nach Deutschland vorliegen, der in Deutschland erwerbstätig werden will. Dies gilt für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und die Anstellung in einem Arbeitsverhältnis.

Insbesondere die Gründung einer Firma in Deutschland ist eine selbständige Tätigkeit, für die Sie ein entsprechendes Geschäftsvisum benötigen.
Für ein solches Visum wird zunächst durch die regionale Industrie- und Handelskammer geprüft, ob Ihre Geschäftsidee eine positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht.

Weiter muss die Finanzierung Ihrer Firma gesichert sein.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei kdp-Rechtsanwälte in Berlin-Pankow (an der Grenze zu Berlin -Wedding, bei Rechtsanwalt Thomas Krautzig, über die besonderen Voraussetzungen für das von Ihnen benötigte Visum.

Daneben gibt es regelmäßig das Interesse von Ausländern, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Wenn diese Form der Erwerbstätigkeit durch die Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen ist, besteht ein erleichtertes Antragsverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Auch für dieses Verfahren ist es sinnvoll, sich vor der Antragstellung durch einen im diesem Bereich kundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. In der Rechtsanwaltskanzlei Krautzig Dietrich Partner in Berlin-Pankow hat Rechtsanwalt Thomas Krautzig bereits erfolgreich eine große Anzahl von Mandanten in einem solchen Verfahren betreut.

Von entscheidender Bedeutung bei einer Beratung ist die Wahl der Gesellschaftsform für die geschäftliche Tätigkeit.

Für die geschäftliche Tätigkeit gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftsform. Diese kann beispielsweise als eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft betrieben werden.

Die GmbH als Gesellschaftsform hat den Vorteil, dass die Haftung auf die Gesellschaft begrenzt ist. Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000,00 € und ein Gründungsvertrag der Gesellschaft, der notariell beurkundet werden muss.

Die GmbH wird dann in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages eingetragen. Erst wenn die Eintragung erfolgt ist, kann die Firma rechtswirksam handeln.

Sollten Sie als Arbeitnehmer bei einem in Deutschland angesiedelten Unternehmen arbeiten wollen und hierfür keine gültige Arbeitserlaubnis haben, müssen Sie grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Deutschen Botschaft ein Arbeitsvisum beantragen.

Ein solcher Antrag kann nur Erfolg haben, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorlegen können.

Auf Grundlage dieses Arbeitsplatzangebotes wird durch die zuständige Behörde geprüft, ob auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen, die bereits eine Arbeitserlaubnis haben.

Allerdings gelten bei bestimmten Tätigkeiten Ausnahmen, um leichter für den deutschen Arbeitsmarkt zugelassen zu werden.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei kdp-Rechtsanwälte in Berlin-Pankow (Grenze zu Berlin-Wedding), Rechtsanwalt Thomas Krautzig, über Ihre Möglichkeiten, ein Geschäftsvisum oder Arbeitsvisum zu beantragen.

Kontakt

Krautzig | Dietrich | Partner
Rechtsanwälte Berlin


Berliner Straße 11
13187 Berlin-Pankow

Tel.: 030 / 49 50 09 40

dietrich@kdp-recht.de
www.kdp-rechtsanwalt-berlin.de

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